Fachpraxis Grenzklarheit 
 Krisenintervention - Deliktprävention - Therapie und Weiterbildung  

Die Therapiekosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen werden. In Einzelfällen übernehmen Jugendämter oder Justizkassen die Kosten. In den meisten Fällen muss das Honorar (100 € pro Sitzung) selbst gezahlt werden.