Fachpraxis Grenzklarheit 
 Fachberatung - Deliktprävention -  Weiterbildung  

Die Therapiekosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen werden. In Einzelfällen übernehmen Jugendämter oder Justizkassen die Kosten. In den meisten Fällen muss das Honorar selbst gezahlt werden.