Kinder vor sexueller Gewalt schützen!
Diesem Ziel haben wir uns als gemeinnütziger Verein verschrieben.
Wir finanzieren mit der Hilfe von Spenden und Geldbußen
Beratung und Therapie werden in Kooperation mit der Fachpraxis Grenzklarheit und weiteren spezialisierten Therapeut*innen in unserer Beratungsstelle im Herzen von Saarbrücken angeboten.
Täterarbeit und die Arbeit mit sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen sowie mit Tatgeneigten Menschen sind ein wichtiger Teil der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch!
Nachhaltiger Kinder- und Opferschutz braucht Ihr Engagement!
Unterstützen Sie uns, indem Sie Mitglied werden oder spenden:
Verein für Opferschutz durch Kriminalprävention e.V.
GLS Bank
IBAN DE33 4306 0967 6042 3056 00
BIC GENODEM1GLS
Unseren Flyer finden Sie hier
Über den Verein
Der gemeinnützige Verein für Opferschutz durch Kriminalprävention e.V., wurde im Dezember 2018 gegründet. Sein Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Der Verein sieht seinen Auftrag darin, durch Kriminalprävention und opfergerechte Täterarbeit Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Er finanziert mit Hilfe von Spenden und Geldbußen in Kooperation mit der Fachpraxis Grenzklarheit die deliktpräventive therapeutische Arbeit, wenn Klient*innen die Kosten nicht selber tragen können und es keinen anderen Kostenträger gibt. Eine Finanzierung aus öffentlicher Hand konnte bisher nicht erreicht werden.
Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch haben über die Jahre hinweg dank des Einsatzes vieler engagierter Menschen Gehör bekommen. Es gibt vielerorts Unterstützung für Betroffene und hervorragende Präventionsarbeit mit potentiell Betroffenen.
Die Täter aber befinden sich immer noch im Dunst der Mär vom unheimlichen, unverbesserlichen Triebtäter. Das macht Täter zu etwas unberechenbarem, nicht zu stoppenden. Das ist falsch. Rückfallrisiken können eingeschätzt werden. Täter können die Verantwortung für ihre Taten übernehmen und ihr Verhalten ändern! Jede Tat sexualisierter Gewalt gegen ein Kind ist in der Regel eine Entscheidung, die von einem/einer erwachsenen Täter/in getroffen wird. Diese Menschen können mit entsprechender Therapie lernen, andere Entscheidungen zu treffen und so nicht mehr rückfällig zu werden. Strafe und Haft alleine sind nur kurzfristig wirksam. Täterarbeit sowie die Arbeit mit sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen wirken nachhaltig. Sie sind ein wichtiger Teil der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch und muss als solcher öffentlich anerkannt und finanziell unterstützt werden!
Warum ist deliktpräventive Therapie notwendig?
Bisher setzt die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch vor allem bei Kindern an. Kinder sollen gestärkt werden, um sich vor Missbrauch zu schützen. Das ist wichtig, aber bei weitem nicht ausreichend! Nicht den potentiellen Opfern und ihren Bezugssystemen sollte alleine die Verantwortung für den Schutz vor Missbrauch übertragen werden. Die erwachsenen Täter, die potentiellen und die tatsächlichen, müssen in die Verantwortung genommen werden und lernen, so viel Selbstkontrolle zu übernehmen, dass sie keine weiteren Übergriffe an Kindern begehen, sobald sie in Freiheit sind.
Deliktpräventive Therapie ist aktiver Opferschutz!
Im Gegensatz zu der von den Krankenkassen bezahlten Psychotherapie, deren Ziel Heilung bzw. die Verringerung von Krankheitssymptomen ist, ist das Ziel der deliktpräventiven Therapie das Verhindern (weiterer) sexueller Übergriffe.
In der deliktpräventiven Therapie muss der übergriffige Mensch sich mit seinen Taten und den Folgen für das Opfer auseinandersetzen, die Verantwortung für sein Handeln übernehmen und im weiteren prosoziale Bedürfnisbefriedigung und Selbstkontrolle erlernen. Die deliktpräventive Therapie orientiert sich nicht wie die Psychotherapie an Krankheitssymptomen, sondern an individuellen Risikofaktoren und Ressourcen der Klienten. Der Therapie vorangestellt ist grundsätzlich eine Risikoprognose mit Hilfe standarisierter Testdiagnostik. Grundlage der Therapie ist das Risk-Need-Responsivity-Prinzip nach Andrews &Bonta, das derzeit als State of the Art in der wirksamen Deliktprävention gilt.
In einer Untersuchung in Kanada wurde festgestellt, dass bei verurteilten Sexualstraftätern die Rückfallwahrscheinlichkeit durch eine unspezifische Therapie um 11% gesenkt werden konnte, mit einer spezifischen (deliktpräventiven) Intensivtherapie um 29%. Bei Hochrisikotätern konnte eine spezifische Therapie das Rückfallrisiko sogar um 49% senken (Genderau&Goggin, 1996)
Betrachtet man die offiziellen Statistiken zu Rückfällen bedeuten diese im Umkehrschluss, dass durch eine professionelle deliktpräventive Behandlung pro 100 Täter 10 Rückfälle verhindert werden könnten. Das würde 10 Opfer weniger bedeuten. Bezöge man inoffizielle Daten mit ein, stiege die Zahl auf 25 verhinderte Taten beziehungsweise 25 Opfer weniger an (Urbaniok, 2003).
Warum ist die Finanzierung deliktpräventiver Therapie notwendig?
Ein Fallbeispiel aus der Praxis:
Klient, 30 Jahre, Hartz IV –Empfänger, wird seit vielen Jahren aufgrund sozialer und psychischer Schwierigkeiten durch einen Sozialbeistand betreut. Dieser Klient vertraut seinem Sozialbeistand an, dass er als Kind jahrelang von seinem Stiefvater sexuell missbraucht wurde und dadurch traumatisiert ist. Er hat in letzter Zeit zunehmend pädophile Gedanken und Phantasien dahingehend, dass er meint, sein eigenes Trauma durch den Missbrauch an einem Kind auflösen zu können. Sowohl der Klient selber als auch der Sozialbeistand befürchten, dass der Klient seine bisher mühsam aufrecht erhaltene Selbstkontrolle verlieren könnte und es zum Missbrauch eines Kindes käme. Eine spezialisierte Therapie könnte diesen Klienten bei der Aufrechterhaltung der Selbstkontrolle und der prosozialen Bewältigung seines Traumas unterstützen. Trotz vielfältiger Versuche aller Beteiligten war es leider nicht möglich einen Kostenträger für die dringend notwendige Therapie zu finden.
Sexuelle Übergriffigkeit ist keine Krankheit. Die Deliktpräventive Therapie gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Die Kosten für diese Tätertherapie werden folglich von den Krankenkassen nicht übernommen. Die saarländische Psychotherapeutenkammer hat zudem deutlich gemacht, dass ihre Mitglieder keine deliktpräventive Therapie im Rahmen einer üblichen Psychotherapie anbieten können und wollen.
Für verurteilte Sexualstraftäter gibt es im Saarland die Möglichkeit der Finanzierung einer ambulanten deliktpräventiven Therapie durch die Justiz für die Dauer der Bewährungs-/Führungsaufsichtszeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Richter die Auflage einer Therapie ausgesprochen hat und dass der Klient über kein eigenes Einkommen verfügt.
Für Klienten, die keine Auflage erteilt bekommen haben oder die über ein Einkommen - wie gering auch immer - verfügen, werden die Therapiekosten nicht übernommen.
Da zudem die Bewährungs-/Führungsaufsichtszeit in der Regel nach 3 – 5 Jahren endet, bleibt die oftmals sehr lang notwendige, stabilisierende Nachsorgephase unfinanziert. In anderen Bundesländern erfolgt die deliktorientierte Therapie für verurteilte Sexualstraftäter mit Auflage ausschließlich in Forensisch-Psychiatrischen-Ambulanzen. Im Saarland werden Sexualstraftäter in der Forensisch Psychiatrischen Ambulanz ausschließlich nur dann behandelt, wenn sie zuvor in Haft waren.
Für sexuell übergriffige Menschen ohne strafrechtliche Verurteilung, die sich in Ermittlungsverfahren befinden oder deren Übergriffe nur Jugendämtern oder Jugendhilfeeinrichtungen bekannt sind, gibt es keinen Kostenträger für eine deliktpräventive Therapie.
Ebenso sind pädosexuelle Menschen, die bisher noch keinen Übergriff begangen haben und Hilfe brauchen, um nicht übergriffig zu werden, bei der Finanzierung wirksamer Therapien auf sich selber gestellt. Dadurch ist die Schwelle zur Inanspruchnahme solcher Therapien für die meisten zu hoch gesteckt. An einigen wenigen Standorten in Deutschland können sich diese Menschen, die sogenannten „Täter aus dem Dunkelfeld“, an das Projekt „Kein Täter werden“ der Charité Berlin wenden. Anlaufstellen gibt es bisher aber nur in Berlin, Gießen, Regensburg, Hamburg, Hannover, Kiel, Ulm, Mainz, Leipzig und Stralsund. Das ist bei weitem nicht ausreichend!